
Befristete Arbeitsverhältnisse
Bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses sind viele Formalien einzuhalten. Werden diese missachtet, kann es sein, dass die Befristung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis unbefristet ist. Wir beraten bei der Formulierung von befristeten Verträgen oder prüfen Klauseln zur Befristung.
Ihre Ansprechpartner

Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
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Arbeitsrecht:
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