GbR-Vertrag
Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerliches Rechts (GbR) haften alle persönlich unbeschränkt. Der Ausgestaltung des GbR-Vertrages kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wir haben Erfahrung in der Erstellung und Verhandlung von GbR Verträgen für Gesellschaften unterschiedlichen Zuschnitts und Zusammensetzung. Mit diesem Hintergrund beraten wir Sie beim Abschluss und der Verhandlung von Verträgen oder im Streit über Ansprüche daraus.
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 66
marcus.werner(at)werner-ri.de
Roman Pusep
Rechtsanwalt
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Unsere Leistungen im Bereich
Gesellschaftsrecht:
Gesellschaftsrecht:
- AG-Satzung
- Beteiligungen
- Einziehung von Gesellschafteranteilen
- Franchise-Verträge
- GbR-Vertrag
- Geschäftsführer-Bestellung und -abberufung
- Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gesellschafterhaftung
- Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse
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- GmbH & Co. KG
- Handelsvertreterausgleichsanspruch
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- Kartellrecht
- Kommanditgesellschaft
- Liquidation
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- Stiftungen
- Stille Gesellschaft
- Streit unter Gesellschaftern
- Treuhandvertrag
- Umwandlungen
- Unternehmenskauf Asset Deal/Share Deal
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- Vorstandsvertrag
- Wahl der richtigen Gesellschaftsform