Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist das effektivste Mittel, um Unterlassungsansprüche im Gewerblichen Rechtsschutz zeitnah und effektiv durchzusetzen. Hier wird auf Antrag des Antragstellers (Eilantrag) und meist ohne Anhörung des Antragsgegners dem Antragsgegner aufgegeben, eine Handlung zu unterlassen.
Ihre Ansprechpartner
Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Gewerblicher Rechtsschutz:
Gewerblicher Rechtsschutz:
- Abgrenzungsvereinbarungen
- Abmahnung im Wettbewerbsrecht
- Abschlussschreiben und Abschlusserklärung
- Arbeitnehmererfindung
- Domains und Dispute-Antrag
- Einstweilige Verfügung
- Europäische Marke
- File-Sharing
- Geschmacksmuster
- Internationale Marke
- Irreführende geschäftliche Handlungen
- Markenanmeldung
- Markenlizenzverträge
- Markenrecherche
- Markenrecht
- Markenüberwachung
- Patente und Gebrauchsmuster
- Rechtserhaltende Benutzung
- Schutzschrift
- Schwarze Liste
- Unterlassungsverpflichtung
- Verwechslungsgefahr
- Wettbewerbsrecht