IT-BV: IT-Betriebsvereinbarung
Ohne IT geht es nicht. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat (BR) gebildet und gegebenenfalls ein Gesamtbetriebsrat (GBV) existiert, so sind die IT-Sachverhalte in vielen Fällen zwingend mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG).
Aus unserer Erfahrung wissen wir: Das Thema „Betriebsvereinbarung und IT“ stellt die Betriebsparteien immer vor eine anspruchsvolle und oftmals ungeliebte Aufgabe. Dabei gibt es in diesem Bereich eine Menge zu tun, denn beispielsweise müssen bestehende Betriebsvereinbarungen an die DS-GVO und an das neue BDSG angepasst werden.
Eine große Hürde ist oft der fehlende technische Sachverstand auf beiden Vertragsseiten. Maßgeschneiderte, für den unternehmerischen Alltag ausreichend flexible Lösungen werden erst dann optimal, wenn Arbeitsrecht, IT-Recht, Datenschutz und technischer Sachverstand kompetent ineinandergreifen. Eine sinnvolle BV-Landschaft, die sich mit IT und Datenschutz befasst, ist ein unverzichtbarer Baustein im betrieblichen Datenschutzkonzept (privacy by design und privacy by default). Eine Betriebsvereinbarung kann als Rechtsgrundlage nach Art. 88 Abs. 5 DS-GVO dienen – wichtig für Arbeitgeber.
Wir verfügen über langjährige Expertise in den Bereichen (kollektives) Arbeitsrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht, gepaart mit hohem technischem Sachverstand. Wir können die Kompetenz als Rechtsanwalt und Informatiker aus einer Hand anbieten und anwenden. Unsere Mandanten schätzen diesen Vorteil. Mit unserer langjährigen Erfahrung, rechtlichem Können, technischem Sachverstand, Verständnis für betriebliche Abläufe, Verhandlungsgeschick mit Weitblick und einer Portion gesundem Pragmatismus erzielen wir zügig für beide Vertragsparteien gute Lösungen und praktisch lebbare Ergebnisse.
Unsere Expertisen sind vielfältig. Große Projekte, Konzernstrukturen, Matrixstrukturen, internationale Bezüge und IT auf hohem Niveau gehören zu unseren Kompetenzen.
Ob Anpassung an DS-GVO und neues BDSG, Datenschutzrichtlinien, Einsatz von Cybersicherheitstechnologie, Zusammenarbeit mit Dienstleistern und dadurch entstehende Themen der Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag), E-Learning, E-Mail und Internetnutzung, IT-(Gesamt) Betriebsvereinbarung (IT-BV und IT-GBV), Zugangskontrollsysteme, Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlage, Nutzung von Software oder Schulungen – unser Beratungsangebot ist vielfältig.
Wir vertreten Arbeitgeber, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte. Dabei arbeiten wir häufig Hand in Hand mit dem bereits eingesetzten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) des Mandanten.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
IT-Recht, Datenschutz und Internetrecht:
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