Verjährungsfristen Steuerrecht
Es ist zwischen der strafrechtlichen Verjährung der Steuerhinterziehung (Strafverfolgungsverjährung) und der Verjährung für die Steuerzahlung (Festsetzungsverjährung) zu unterscheiden. Für Steuerbescheide beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre. Eine Steuerverkürzung verjährt steuerlich nach fünf Jahren, Steuerhinterziehung erst nach zehn. Strafrechtlich verjähren Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung nach fünf Jahren, eine besonders schwere Steuerhinterziehung nach zehn Jahren.