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Arbeitnehmergleichbehandlung

Sind wirklich alle Arbeitnehmer unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Indikatoren gleich? Muss ich auch dem Low-Performer ein Weihnachtsgeld zahlen? Durch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz wird die willkürliche Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppen durch den Arbeitgeber untersagt. Dies kann in der Praxis zu überraschenden und ungewollten Ergebnissen führen. Lassen Sie uns gemeinsam genauer hinsehen und Ihre Interessen verwirklichen!

Ihre Ansprechpartner

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de