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Der Datenschutzbeauftragte hat datenschutzrechtlich eine zentrale Funktion. Er ist nach Art. 38 DS-GVO im Wesentlichen ein Berater des Verantwortlichen und stellt damit sicher, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Datenverarbeitung eingehalten werden. Darüber hinaus ist er der Ansprechpartner für Betroffene, Beschäftigte und die Aufsichtsbehörden. Das Aufgabenspektrum ist weitreichend und erfordert notwendige Fachkompetenz im Bereich IT und Datenverarbeitung. Dies sowohl technisch als auch juristisch.

Gerne können wir als externer Datenschutzbeauftragter für Sie tätig werden. Dabei steht Ihnen immer ein Rechtsanwalt, der gleichzeitg TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und auch Fachanwalt für IT-Recht ist, als Ansprechpartner zur Seite.