Diebstahl und Unterschlagung
Begeht ein Arbeitnehmer strafrechtliche Delikte wie Diebstahl oder Unterschlagung, muss eine Kündigung gut vorbereitet sein. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist abzuwägen, ob der Vorfall ausreicht, um das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden oder ob der Arbeitnehmer zuerst abgemahnt werden muss.
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Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
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