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Urlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Tage, Tarifverträge sehen häufig höhere Urlaubsansprüche vor. Darüber hinausgehende Ansprüche sollten im Arbeitsvertrag eindeutig geregelt werden. Auch der Verfall von gesetzlichen und übergesetzlichen Urlaubsansprüchen sollte geregelt werden, damit hierüber kein Streit zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht.

Ihre Ansprechpartner

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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