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Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Die Abmahnung ist eine Aufforderung an einen Verletzer, eine Handlung zu unterlassen. Sie ist ein wichtiges Instrument, um eine Rechtsverletzung zu beenden und sie für die Zukunft zu unterbinden (Unterlassungsverpflichtung). Die Abmahnung dient aber auch dazu, ein gerichtliches Verfahren, meist eine einstweilige Verfügung, zu vermeiden.

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Roman Pusep

Rechtsanwalt
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