Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Die Abmahnung ist eine Aufforderung an einen Verletzer, eine Handlung zu unterlassen. Sie ist ein wichtiges Instrument, um eine Rechtsverletzung zu beenden und sie für die Zukunft zu unterbinden (Unterlassungsverpflichtung). Die Abmahnung dient aber auch dazu, ein gerichtliches Verfahren, meist eine einstweilige Verfügung, zu vermeiden.
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Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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Gewerblicher Rechtsschutz:
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