Einen konkreten Einführungstermin will die BRAK zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.
Für die Anwaltschaft bedeutet dies allerdings keine Entwarnung, sondern allenfalls eine Atempause. Wir gehen momentan davon aus, dass die BRAK das beA zum neuen Starttermin weiterhin empfangsbereit einrichten wird. Aus diesem Grund setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass das beA nur nach der Erstregistrierung Nachrichten empfangen kann.
Die Presseerklärung im Volltext finden Sie hier.