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Eilantrag: WERNER RI begleitet gerichtliches Eilverfahren gegen die BRAK in Sachen empfangsbereites beA

Wir informieren Sie über unsere jüngsten Aktivitäten gegen die Praxis der BRAK in Sachen empfangsbereites beA:

Die BRAK lehnte unsere außergerichtlichen (Unterlassungs-)Anträge für zwei Kollegen aus unserem Hause am 27.11.2015 mit einem „Zweizeiler“ ab. Die Kopie eines dieser Schreiben der BRAK finden Sie hier

Am 22.12.2015 beantragten wir beim Anwaltsgerichtshof Berlin (Az. I AGH 17/15 und Az. II AGH 16/15), der BRAK im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, es zu unterlassen, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für zwei Kollegen aus unserem Hause ohne deren Erstregistrierung empfangsbereit einzurichten. Die Kopie eines Eilantrags an den AGH Berlin (Az. I AGH 17/15) finden Sie hier.

 

Update vom 22.02.2016 (Schriftsatz vom 19.02.2016):

In Vorbereitung auf die mündlichen Verhandlung vor dem II. Senat, sandten wir unseren Schriftsatz vom 19.02.2016 an den AGH Berlin. Den Schriftsatz finden Sie hier.

 

Update vom 16.02.2016 (Gerichtstermine am 24.02.2016 und am 03.03.2016):

Der I. Senat hat im Eilverfahren von Herrn Kollegen Dr. Werner einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 03.03.2016. Die Ladung zum Termin finden Sie hier.

Der II. Senat hat im Eilverfahren von Herrn Kollegen Hoppe den Termin zur mündlichen Verhandlung verlegt auf Mittwoch, den 24.02.2016. Die Nachricht über die Terminsverlegung finden Sie hier. Außerdem hat die BRAK mit Schriftsatz vom 18.01.2016 erklärt, dass Sie das beA von Herrn Kollegen Hoppe bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht freischalten wird. Damit ging die BRAK über die Forderung des II. Senats hinaus, das beA nicht empfangsbereit zu schalten.

 

Update vom 15.01.2016 (Streitwert):

Zwischenzeitlich erhielten wir erste Reaktionen auf unsere Anträge vom AGH Berlin. Die Anträge beider Kollegen aus unserem Hause werden vor unterschiedlichen Senaten des AGH Berlin verhandelt.

Der Antrag von Herrn Kollegen Dr. Werner ist beim I. Senat anhängig. Der I. Senat richtete am 29.12.2015 folgende Bitte an die BRAK: Die BRAK möge zusichern, dass für Herrn Kollegen Dr. Werner bis zum 31.03.2016 bzw. bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptverfahrens das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht empfangsbereit eingerichtet wird. Eine Kopie der Verfügung des I. Senats finden Sie hier. Ferner setzte der I. Senat am 29.12.2015 den Streitwert vorläufig auf 2.500,‑‑ € fest. Eine Kopie des Beschlusses finden Sie hier.

Der Antrag von Herrn Kollegen Hoppe ist beim II. Senat anhängig. Am 06.01.2016 verband der II. Senat den Antrag von Herrn Kollegen Hoppe mit einem weiteren beim II. Senat anhängigen Eilantrag und bestimmte einen Termin für die gemeinsame mündliche Verhandlung auf den 17.02.2016. Eine Kopie der Ladung finden Sie hier. Ferner teilte der II. Senat mit, dass er sich für zuständig erachtet und es in der mündlichen Verhandlung um die Rechtsfrage gehen wird, ob es zulässig ist, das beA vor dem 01.01.2018 für den Rechtsverkehr zu öffnen, ohne das die Rechtsanwälte eine beA-Karte haben. Auch der II. Senat bat die BRAK um Zusicherung, dass sie für Herrn Kollegen Hoppe das besondere elektronische Anwaltspostfach bis zum Ende der mündlichen Verhandlung nicht empfangsbereit einrichtet. Anderenfalls behalte sich der II. Senat weitere rechtliche Maßnahmen gegen die BRAK vor. Eine Kopie dieser Verfügung finden Sie hier.